Private Versicherungen, private Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen:
Sind Sie komplett oder zusätzlich privat versichert, hier übernehmen die privaten Krankenversicherungen meine Rechnungen in der Regel.
Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen den vereinbarten Beihilfeanteil der Kosten in der Regel. Allerdings hat es in den letzten Jahren auch Veränderungen in den Zahlungsmodalitäten gegeben.
Ich möchte Sie deshalb bitten, sich vorab über das Leistungsverhalten Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle genau zu informieren, da die privaten Leistungsträger teilweise sehr unterschiedlich erstatten. Hieraus resultiert, dass es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung mit den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern kommen kann.
Die mit mir vereinbarten Honorare sind – unabhängig von einer etwaigen Erstattung einer Versicherung – Grundlage und in voller Höhe von Ihnen zu zahlen.
Eventuelle Laborkosten kommen jeweils gesondert hinzu. Die Rechnung erhalten Sie dabei von den Laboren selbst.
Selbstverständlich besprechen wir vorab gemeinsam, welche Laborwerte benötigt werden und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
Da aus kartellrechtlichen Gründen nach 1985 etablierte Therapieformen wie z.B. Craniosacral-Therapie oder Oberon Diagnostik u.a. bisher noch keinen Eingang in die GebüH gefunden haben, werden in solchen Fällen analoge Gebührenziffern, die der gewählten Therapieform oder deren Wertigkeit ähnelt, angegeben.